Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem aufsehenerregenden Urteil das im §217 formulierte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz aufgehoben. Das Urteil hat für große Unsicherheit – auch in der Hospiz- und Palliativszene – gesorgt. Aktuell gibt es noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung und die bisherigen Diskussionen darüber sind von großer Emotionalität und Unsicherheit geprägt. Welche Möglichkeiten der Suizidassistenz wird es in Deutschland zukünftig geben und wie positionieren wir uns dazu? Im Vortrag werden die unterschiedlichen Begrifflichkeiten – auch mit einem Blick auf andere Länder – erläutert, die mit diesem Problemkreis einhergehenden Ängste umrissen und mögliche Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt.
Dieser Termin fand am 27.04.2022 statt.